A
Abtretungsfrist
Was bedeutet das? Die Abtretungsfrist ist der gesetzliche Zeitraum, in dem pfändbare Bezüge nach den Regeln des Verfahrens abgeführt werden.
In der Praxis: Sie beginnt nicht mit einer ersten Anfrage, sondern richtet sich nach Eröffnung, Verfahren und aktueller Rechtslage.
Häufige Frage: Beginnt sie mit der Beratung? Nein. Beratung und Vergleich ersetzen weder Antrag noch gerichtliche Eröffnung.
Weiterlesen: Ablauf der Privatinsolvenz
Rechtsgrundlage: § 287 InsO – Antrag und Abtretungsfrist (öffnet in neuem Tab)
Außergerichtlicher Einigungsversuch
Was bedeutet das? Vor einem Antrag auf Verbraucherinsolvenz wird grundsätzlich versucht, mit den Gläubigern eine tragfähige Einigung zu erreichen.
In der Praxis: Dafür werden Forderungen, Einnahmen und notwendige Ausgaben in einem nachvollziehbaren Vorschlag zusammengeführt.
Häufige Frage: Was passiert bei Ablehnung? Das Scheitern wird dokumentiert; danach können Antrag und Bescheinigung geprüft werden.
Weiterlesen: Außergerichtlicher Vergleich
Rechtsgrundlage: § 305 InsO – Einigungsversuch (öffnet in neuem Tab)
B
Bescheinigung über das Scheitern
Was bedeutet das? Die Bescheinigung bestätigt, dass ein außergerichtlicher Einigungsversuch nicht erfolgreich war.
In der Praxis: Welche Stelle sie ausstellen darf und welche Angaben nötig sind, richtet sich nach den gesetzlichen Regeln.
Häufige Frage: Kann ich sie selbst ausstellen? In der Regel braucht es dafür eine geeignete Stelle; die Zuständigkeit sollte vorher geklärt werden.
Weiterlesen: Ablauf der Privatinsolvenz
Rechtsgrundlage: § 305 InsO – Einigungsversuch (öffnet in neuem Tab)
E
Erwerbsobliegenheit
Was bedeutet das? Die Erwerbsobliegenheit beschreibt die gesetzliche Pflicht, sich im zulässigen Rahmen um eine angemessene Erwerbstätigkeit zu bemühen.
In der Praxis: Was angemessen ist, hängt unter anderem von Gesundheit, Betreuungspflichten, Ausbildung und Berufsweg ab.
Häufige Frage: Muss jede Arbeit angenommen werden? Die konkrete Pflicht hängt vom Gesetz und vom Einzelfall ab.
Weiterlesen: Regelinsolvenz
Rechtsgrundlage: § 287b InsO – Erwerbsobliegenheit (öffnet in neuem Tab) · § 295 InsO – Obliegenheiten (öffnet in neuem Tab)
F
Forderung
Was bedeutet das? Eine Forderung ist der Anspruch eines Gläubigers gegen den Schuldner, meist auf Zahlung.
In der Praxis: Forderungsgrund, Betrag, Fälligkeit und mögliche Besonderheiten sollten in der Übersicht erkennbar sein.
Häufige Frage: Reicht der aktuelle Kontostand? Nein. Auch bestrittene oder noch unklare Ansprüche sollten gekennzeichnet werden.
Weiterlesen: Schuldnerberatung
Rechtsgrundlage: § 38 InsO – Insolvenzgläubiger (öffnet in neuem Tab) · § 302 InsO – ausgenommene Forderungen (öffnet in neuem Tab)
Forderungsanmeldung
Was bedeutet das? Mit der Forderungsanmeldung macht ein Gläubiger seinen Anspruch im eröffneten Verfahren gegenüber der Insolvenzverwaltung geltend.
In der Praxis: Sie ist nicht dasselbe wie die Gläubigerliste vor dem Antrag; Fristen und gerichtliche Vorgaben sind zu beachten.
Häufige Frage: Muss ich als Schuldner selbst anmelden? Grundsätzlich melden Gläubiger ihre Forderungen an; Ihre Angaben müssen trotzdem vollständig sein.
Weiterlesen: Privatinsolvenz
Rechtsgrundlage: § 174 InsO – Forderungsanmeldung (öffnet in neuem Tab)
G
Gläubiger
Was bedeutet das? Gläubiger ist, wer eine Forderung gegen den Schuldner hat, etwa eine Bank, Behörde, Vermieter oder Privatperson.
In der Praxis: Auch kleine, bestrittene oder bereits titulierte Forderungen gehören in eine möglichst vollständige Übersicht.
Häufige Frage: Was mache ich mit einem unbekannten Gläubiger? Hinweise aus Schreiben, Kontoauszügen und Aktenzeichen sammeln und offen markieren.
Weiterlesen: Ablauf der Privatinsolvenz
Rechtsgrundlage: § 38 InsO – Insolvenzgläubiger (öffnet in neuem Tab)
Gläubigerliste
Was bedeutet das? Die Gläubigerliste ist die strukturierte Übersicht aller bekannten Gläubiger und Forderungen.
In der Praxis: Name, Anschrift, Aktenzeichen, Forderungsgrund, Betrag und Vollstreckungsstand sollten so weit wie möglich erfasst werden.
Häufige Frage: Wie vollständig muss sie sein? So vollständig wie möglich; Lücken können die weitere Prüfung erschweren.
Weiterlesen: Ablauf der Privatinsolvenz
Rechtsgrundlage: § 305 InsO – Einigungsversuch (öffnet in neuem Tab)
I
Insolvenzantrag
Was bedeutet das? Der Insolvenzantrag ist der formelle Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
In der Praxis: Formulare, Verzeichnisse und Nachweise müssen vollständig und wahrheitsgemäß zusammengestellt werden.
Häufige Frage: Kann ich ihn einfach online stellen? Formulare können online verfügbar sein; die Verantwortung für die Angaben bleibt bei der antragstellenden Person.
Weiterlesen: Beratung anfragen
Rechtsgrundlage: § 13 InsO – Eröffnungsantrag (öffnet in neuem Tab) · § 304 InsO – Verbraucherinsolvenz (öffnet in neuem Tab)
Insolvenzbekanntmachungen
Was bedeutet das? Insolvenzbekanntmachungen sind öffentliche gerichtliche Veröffentlichungen zu Insolvenzverfahren.
In der Praxis: Sie können Verfahrensdaten und Entscheidungen enthalten, ersetzen aber keine vollständige Akte oder Einzelfallprüfung.
Häufige Frage: Kann jeder sie sehen? Die Veröffentlichung erfolgt nach gesetzlichen Regeln in einem öffentlichen Portal.
Rechtsgrundlage: § 9 InsO – Bekanntmachungen (öffnet in neuem Tab)
Insolvenzgericht
Was bedeutet das? Das Insolvenzgericht entscheidet über wesentliche gerichtliche Schritte im Insolvenzverfahren.
In der Praxis: Es prüft den Antrag, entscheidet über die Eröffnung und bestellt gegebenenfalls Verwaltung oder Treuhandperson.
Häufige Frage: Welches Gericht ist zuständig? Das hängt von Ihren persönlichen und örtlichen Angaben ab.
Weiterlesen: Ablauf der Privatinsolvenz
Rechtsgrundlage: § 2 InsO – Insolvenzgericht (öffnet in neuem Tab)
Insolvenzgläubiger
Was bedeutet das? Insolvenzgläubiger sind Gläubiger mit begründeten Vermögensansprüchen, die bereits bei Verfahrenseröffnung bestanden.
In der Praxis: Entstehungszeitpunkt, Forderungsgrund und Sicherheiten können die Stellung im Verfahren beeinflussen.
Häufige Frage: Sind alle Gläubiger gleichgestellt? Nein. Gesetzliche Rangregeln und Sicherheiten können Unterschiede machen.
Rechtsgrundlage: § 38 InsO – Insolvenzgläubiger (öffnet in neuem Tab) · § 174 InsO – Forderungsanmeldung (öffnet in neuem Tab)
Insolvenzmasse
Was bedeutet das? Die Insolvenzmasse umfasst grundsätzlich das Vermögen, das bei Eröffnung vorhanden ist oder während des Verfahrens hinzukommt, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt.
In der Praxis: Ob ein Gegenstand geschützt, unpfändbar oder verwertbar ist, hängt von Eigentum, Wert, Zweck und gesetzlichen Regeln ab.
Häufige Frage: Verliere ich automatisch alles? Nein. Die konkrete Einordnung muss geprüft werden.
Weiterlesen: Entscheidungshilfe
Rechtsgrundlage: § 35 InsO – Insolvenzmasse (öffnet in neuem Tab)
Insolvenzplan
Was bedeutet das? Ein Insolvenzplan kann unter gesetzlichen Voraussetzungen eine individuelle Regelung für Beteiligte ermöglichen.
In der Praxis: Er muss schlüssig sein, Gruppen korrekt bilden und das gerichtliche Abstimmungs- und Prüfungsverfahren einhalten.
Häufige Frage: Ist er ein schneller Ausweg? Nicht automatisch; Verfahrensstand, Gläubiger und sichere Finanzierung sind entscheidend.
Weiterlesen: Insolvenzplan
Rechtsgrundlage: §§ 217 ff. InsO – Insolvenzplan (öffnet in neuem Tab)
Insolvenzverfahren
Was bedeutet das? Das Insolvenzverfahren ist das gesetzlich geordnete Verfahren zur gemeinschaftlichen Befriedigung der Gläubiger und zur Klärung der Schuldensituation.
In der Praxis: Antrag, gerichtliche Prüfung, Eröffnung, Verwaltung, Verteilung und mögliche Restschuldbefreiung bilden unterschiedliche Abschnitte.
Häufige Frage: Beginnt es mit der ersten Mahnung? Nein. Es entsteht erst durch die gesetzlich vorgesehenen Schritte.
Weiterlesen: Ablauf der Privatinsolvenz
Rechtsgrundlage: Insolvenzordnung (InsO) (öffnet in neuem Tab)
Insolvenzverwalter
Was bedeutet das? Der Insolvenzverwalter wird vom Gericht bestellt und verwaltet die Insolvenzmasse nach den gesetzlichen Regeln.
In der Praxis: Er ist keine persönliche Schuldnerberatung; Schreiben und Auskunftsanfragen sollten fristgerecht beantwortet werden.
Häufige Frage: Ist der Insolvenzverwalter mein Anwalt? Nein. Verwaltung und persönliche Rechtsberatung sind getrennt.
Weiterlesen: Schuldnerberatung
Rechtsgrundlage: § 56 InsO – Insolvenzverwalter (öffnet in neuem Tab)
K
Kostenstundung
Was bedeutet das? Eine Kostenstundung kann unter gesetzlichen Voraussetzungen bewirken, dass Verfahrenskosten zunächst nicht vollständig bezahlt werden müssen.
In der Praxis: Sie ist keine Kostenlöschung und nicht automatisch; Voraussetzungen und spätere Zahlungen müssen geprüft werden.
Häufige Frage: Ist das Verfahren damit kostenlos? Nein. Die Zahlung wird nur nach Maßgabe der gerichtlichen Entscheidung aufgeschoben.
Weiterlesen: Kosten der Beratung
Rechtsgrundlage: §§ 4a–4d InsO – Kostenstundung (öffnet in neuem Tab)
M
Masseverbindlichkeiten
Was bedeutet das? Masseverbindlichkeiten sind bestimmte Verbindlichkeiten, die im Zusammenhang mit Verwaltung und Abwicklung der Insolvenzmasse entstehen.
In der Praxis: Sie unterscheiden sich von Forderungen, die bereits vor der Eröffnung begründet waren.
Häufige Frage: Werden neue Rechnungen automatisch erfasst? Das lässt sich nur nach Entstehungszeitpunkt und Rechtsgrund beurteilen.
Rechtsgrundlage: § 55 InsO – Masseverbindlichkeiten (öffnet in neuem Tab)
O
Obliegenheiten
Was bedeutet das? Obliegenheiten sind gesetzliche Verhaltensanforderungen während bestimmter Verfahrensabschnitte.
In der Praxis: Auskunft, Mitwirkung, Arbeitssuche und die Meldung wichtiger Änderungen können dazu gehören.
Häufige Frage: Was passiert bei einem Fehler? Pflicht, Inhalt und Umstände entscheiden; er sollte sofort eingeordnet werden.
Weiterlesen: Ablauf der Privatinsolvenz
Rechtsgrundlage: § 295 InsO – Obliegenheiten (öffnet in neuem Tab)
P
P-Konto
Was bedeutet das? Ein Pfändungsschutzkonto ist ein Girokonto mit gesetzlichem Schutzmechanismus für Guthaben bis zu den geltenden Grenzen.
In der Praxis: Freibeträge und Bescheinigungen können eine Rolle spielen; der Schutz gilt nicht unbegrenzt.
Häufige Frage: Wird ein P-Konto komplett unpfändbar? Nein. Es schützt nur im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen.
Weiterlesen: Entscheidungshilfe
Rechtsgrundlage: § 850k ZPO – P-Konto (öffnet in neuem Tab) · § 850c ZPO – Pfändungsfreigrenzen (öffnet in neuem Tab)
Pfändung
Was bedeutet das? Eine Pfändung ist eine staatliche Zwangsvollstreckungsmaßnahme gegen Geld oder Vermögenswerte.
In der Praxis: Art der Maßnahme, Aktenzeichen und Fristen sollten sofort in die Unterlagen aufgenommen werden.
Häufige Frage: Stoppt Beratung jede Pfändung? Nein. Schutz hängt von Maßnahme und Verfahren ab.
Weiterlesen: Schuldnerberatung
Rechtsgrundlage: § 850c ZPO – Pfändungsfreigrenzen (öffnet in neuem Tab) · § 850k ZPO – P-Konto (öffnet in neuem Tab)
Pfändungsfreigrenze
Was bedeutet das? Die Pfändungsfreigrenze schützt unter gesetzlichen Voraussetzungen einen Teil des Arbeitseinkommens vor Lohnpfändung.
In der Praxis: Höhe und Berechnung hängen unter anderem von Unterhaltspflichten und aktueller Tabelle ab.
Häufige Frage: Kann ich sie allein aus dem Nettolohn ablesen? Nicht zuverlässig; weitere Angaben können entscheidend sein.
Weiterlesen: Entscheidungshilfe
Rechtsgrundlage: § 850c ZPO – Pfändungsfreigrenzen (öffnet in neuem Tab)
R
Regelinsolvenz
Was bedeutet das? Das Regelinsolvenzverfahren ist grundsätzlich für aktuell selbstständige natürliche Personen vorgesehen.
In der Praxis: Geschäftliche Verbindlichkeiten, Beschäftigte, Steuern und Sozialversicherung können die Prüfung prägen.
Häufige Frage: Können Selbstständige Restschuldbefreiung erhalten? Das kann unter gesetzlichen Voraussetzungen möglich sein; Pflichten und Ablauf unterscheiden sich.
Weiterlesen: Regelinsolvenz
Rechtsgrundlage: § 13 InsO – Eröffnungsantrag (öffnet in neuem Tab)
Restschuldbefreiung
Was bedeutet das? Die Restschuldbefreiung ist eine gerichtliche Entscheidung, durch die eine natürliche Person von bestimmten verbleibenden Forderungen befreit werden kann.
In der Praxis: Sie setzt gesetzliche Voraussetzungen und Pflichten voraus; Forderungsgrund und Verhalten bleiben wichtig.
Häufige Frage: Sind danach alle Schulden erledigt? Nein. Gesetzliche Ausnahmen und neue Schulden bleiben gesondert zu prüfen.
Weiterlesen: Privatinsolvenz
Rechtsgrundlage: § 300 InsO – Restschuldbefreiung (öffnet in neuem Tab) · § 302 InsO – ausgenommene Forderungen (öffnet in neuem Tab)
S
Schuldenbereinigungsplan
Was bedeutet das? Ein Schuldenbereinigungsplan beschreibt, wie Gläubiger aus den verfügbaren Mitteln bezahlt werden sollen.
In der Praxis: Er muss zu den tatsächlichen Einnahmen und notwendigen Ausgaben passen; ein nicht finanzierbares Versprechen ist riskant.
Häufige Frage: Muss ein Plan angenommen werden? Nein. Gläubiger können ablehnen; danach wird der weitere Weg geprüft.
Weiterlesen: Außergerichtlicher Vergleich
Rechtsgrundlage: § 305 InsO – Einigungsversuch (öffnet in neuem Tab)
Schuldner
Was bedeutet das? Schuldner ist die Person, die eine Verbindlichkeit erfüllen muss.
In der Praxis: Bei privater Insolvenz stehen deren persönliche und wirtschaftliche Angaben im Mittelpunkt.
Häufige Frage: Ist jede offene Rechnung bereits Insolvenz? Nein. Eine einzelne Rechnung beweist weder Zahlungsunfähigkeit noch Überschuldung.
Weiterlesen: Entscheidungshilfe
Rechtsgrundlage: § 17 InsO – Zahlungsunfähigkeit (öffnet in neuem Tab) · § 18 InsO – drohende Zahlungsunfähigkeit (öffnet in neuem Tab)
Schuldnerberatung
Was bedeutet das? Schuldnerberatung unterstützt bei Schuldenordnung, Haushaltsfragen und der Suche nach einem passenden Entschuldungsweg.
In der Praxis: Beratungsstelle und anwaltliche Prüfung haben nicht zwingend denselben Auftrag; Leistungsumfang und Verantwortung sollten geklärt werden.
Häufige Frage: Ist Schuldnerberatung anwaltliche Vertretung? Nein. Die Rollen und Leistungen sind getrennt zu betrachten.
Weiterlesen: Schuldnerberatung · Beratung anfragen
Rechtsgrundlage: § 305 InsO – Einigungsversuch (öffnet in neuem Tab)
T
Treuhänder
Was bedeutet das? Ein Treuhänder übernimmt im Verbraucherinsolvenzverfahren bestimmte gesetzliche Aufgaben, insbesondere bei der Abtretung pfändbarer Bezüge.
In der Praxis: Er ist keine persönliche Beratungsstelle; Nachweise und Änderungen müssen trotzdem vollständig übermittelt werden.
Häufige Frage: Ist er dasselbe wie der Insolvenzverwalter? Die Rollen können sich unterscheiden; Bestellung und Aufgabe sind maßgeblich.
Weiterlesen: Ablauf der Privatinsolvenz
Rechtsgrundlage: § 287 InsO – Antrag und Abtretungsfrist (öffnet in neuem Tab) · § 292 InsO – Aufgaben des Treuhänders (öffnet in neuem Tab)
Ü
Überschuldung
Was bedeutet das? Überschuldung beschreibt eine Lage, in der das vorhandene Vermögen die bestehenden Verbindlichkeiten nicht deckt.
In der Praxis: Forderungen, Vermögen, Einkommen und zeitliche Entwicklung müssen gemeinsam betrachtet werden.
Häufige Frage: Ist Überschuldung dasselbe wie Zahlungsunfähigkeit? Nein. Die Begriffe haben unterschiedliche rechtliche Bedeutungen.
Weiterlesen: Entscheidungshilfe
Rechtsgrundlage: § 17 InsO – Zahlungsunfähigkeit (öffnet in neuem Tab) · § 18 InsO – drohende Zahlungsunfähigkeit (öffnet in neuem Tab)
V
Verbindlichkeit
Was bedeutet das? Eine Verbindlichkeit ist eine rechtliche Verpflichtung, etwas zu leisten, meist einen Geldbetrag zu zahlen.
In der Praxis: Fälligkeit, Vertrag, Sicherheiten und mögliche Einwendungen sind neben der Summe wichtig.
Häufige Frage: Muss eine Verbindlichkeit tituliert sein? Nein. Auch nicht titulierte Ansprüche können relevant sein.
Weiterlesen: Gläubigerliste
Rechtsgrundlage: § 38 InsO – Insolvenzgläubiger (öffnet in neuem Tab)
Verbraucherinsolvenz
Was bedeutet das? Die Verbraucherinsolvenz, im Alltag oft Privatinsolvenz genannt, ist ein besonderes Verfahren für bestimmte natürliche Personen.
In der Praxis: Aktuell Selbstständige gehören grundsätzlich in die Regelinsolvenz; ehemals Selbstständige müssen die gesetzlichen Voraussetzungen prüfen lassen.
Häufige Frage: Ist Privatinsolvenz ein Gesetzesbegriff? Die Insolvenzordnung spricht vom Verbraucherinsolvenzverfahren.
Weiterlesen: Privatinsolvenz · Regelinsolvenz
Rechtsgrundlage: § 304 InsO – Verbraucherinsolvenz (öffnet in neuem Tab)
Verfahrenskosten
Was bedeutet das? Verfahrenskosten können durch das Insolvenzverfahren entstehen, insbesondere Gerichtskosten und gesetzliche Vergütung sowie Auslagen der Verwaltung.
In der Praxis: Sie sind von der anwaltlichen Beratung getrennt; Kostenstundung ist nur unter gesetzlichen Voraussetzungen möglich.
Häufige Frage: Sind Beratungskosten automatisch Verfahrenskosten? Nein. Leistungsumfang und Vergütung werden separat vereinbart.
Weiterlesen: Kosten der Beratung
Rechtsgrundlage: §§ 4a–4d InsO – Kostenstundung (öffnet in neuem Tab) · § 34 RVG – Beratung (öffnet in neuem Tab)
Versagung der Restschuldbefreiung
Was bedeutet das? Versagung bedeutet, dass das Gericht die Restschuldbefreiung wegen eines gesetzlichen Grundes nicht erteilt.
In der Praxis: Unvollständige Angaben oder Pflichtverletzungen können relevant sein; nicht jede Verzögerung hat automatisch dieselbe Folge.
Häufige Frage: Verliere ich sie wegen jeder verspäteten Antwort? Das hängt von Pflicht, Inhalt und Umständen ab.
Weiterlesen: Ablauf der Privatinsolvenz
Rechtsgrundlage: § 290 InsO – Versagung (öffnet in neuem Tab) · § 295 InsO – Obliegenheiten (öffnet in neuem Tab)
Vollstreckung
Was bedeutet das? Zwangsvollstreckung ist die staatliche Durchsetzung eines Anspruchs, etwa durch Konto-, Lohn- oder Sachpfändung.
In der Praxis: Aktenzeichen, Fristen und Maßnahme sollten sofort notiert und in die Gläubigerübersicht aufgenommen werden.
Häufige Frage: Kann ein Vergleich die Vollstreckung stoppen? Das hängt von Vereinbarung, Zustimmung und Maßnahme ab.
Weiterlesen: Schuldnerberatung
Rechtsgrundlage: § 850c ZPO – Pfändungsfreigrenzen (öffnet in neuem Tab) · § 850k ZPO – P-Konto (öffnet in neuem Tab)
Z
Zahlungsunfähigkeit
Was bedeutet das? Zahlungsunfähigkeit bedeutet, dass fällige Zahlungspflichten nicht erfüllt werden können.
In der Praxis: Fälligkeiten, verfügbare Mittel und sichere Einnahmen sollten zeitlich geordnet werden; ein einzelner Kontostand reicht nicht.
Häufige Frage: Reicht ein überzogenes Konto als Nachweis? Nein. Die rechtliche Frage verlangt eine Gesamtbetrachtung.
Weiterlesen: Entscheidungshilfe
Rechtsgrundlage: § 17 InsO – Zahlungsunfähigkeit (öffnet in neuem Tab) · § 18 InsO – drohende Zahlungsunfähigkeit (öffnet in neuem Tab)