Für Selbstständige

Regelinsolvenz für Selbstständige

Für aktuell Selbstständige ist grundsätzlich das Regelinsolvenzverfahren vorgesehen. Auch ehemals Selbstständige können darunter fallen, wenn die Voraussetzungen für eine Verbraucherinsolvenz nicht erfüllt sind. Bei ehemals Selbstständigen kann eine Verbraucherinsolvenz insbesondere dann in Betracht kommen, wenn nur wenige Gläubiger vorhanden sind und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen. Im Regelinsolvenzverfahren können natürliche Personen unter den gesetzlichen Voraussetzungen ebenfalls eine Restschuldbefreiung beantragen. Ob dieses Verfahren für Sie einschlägig ist, lässt sich nur anhand Ihrer aktuellen und früheren selbstständigen Tätigkeit sowie Ihrer Verbindlichkeiten beurteilen.

Allgemeine Informationen ersetzen keine Prüfung Ihres individuellen Falls. Die passende Einordnung erfolgt erst nach Sichtung Ihrer konkreten Situation.

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Für wen ist die Regelinsolvenz gedacht?

Für aktuell selbstständige natürliche Personen ist grundsätzlich das Regelinsolvenzverfahren der maßgebliche Weg. Auch ehemals Selbstständige können darunter fallen, wenn die Voraussetzungen für ein Verbraucherinsolvenzverfahren nicht erfüllt sind.

Abgrenzung zur Verbraucherinsolvenz

Bei ehemals Selbstständigen kommt eine Verbraucherinsolvenz unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen in Betracht. Dabei können insbesondere die Zahl der Gläubiger und Forderungen aus Arbeitsverhältnissen eine Rolle spielen. Eine kurze Selbsteinschätzung ersetzt diese Prüfung nicht.

  • aktuelle oder frühere Selbstständigkeit offen angeben
  • Forderungen aus dem Geschäftsbetrieb getrennt erfassen
  • Beschäftigte, Steuer- und Sozialversicherungsthemen berücksichtigen
  • geschäftliche und private Unterlagen gemeinsam ordnen

Was sollte vor dem Antrag geprüft werden?

Bei einem laufenden Betrieb können Konten, Verträge, Beschäftigte, Waren, Forderungen und die Fortführung des Geschäfts betroffen sein. Eine vorschnelle Zahlungseinstellung, Vermögensübertragung oder neue Verpflichtung kann zusätzliche Risiken auslösen und sollte vorher rechtlich eingeordnet werden.

Restschuldbefreiung bleibt ein mögliches Ziel

Auch im Regelinsolvenzverfahren können natürliche Personen unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Restschuldbefreiung beantragen. Dafür gelten eigene Pflichten und Ausnahmen. Der passende Weg lässt sich nur anhand Ihrer aktuellen und früheren Tätigkeit sowie der Verbindlichkeiten bestimmen.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Muss eine aktuelle Selbstständigkeit beendet werden?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Fortführung, eine geordnete Beendigung oder andere Maßnahmen hängen vom Betrieb, den Verträgen, den Beschäftigten und der rechtlichen Prüfung ab.

Kann ich als ehemals Selbstständige Person Verbraucherinsolvenz beantragen?

Das kann unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein. Entscheidend sind unter anderem die Zahl der Gläubiger, Forderungen aus Arbeitsverhältnissen und die Situation zum Zeitpunkt des Antrags.

Gilt diese Seite als Prüfung meines Falls?

Nein. Sie dient der ersten Orientierung. Für eine belastbare Einordnung müssen die Tätigkeit, die Gläubiger und die Unterlagen vollständig geprüft werden.

Der nächste Schritt

Sie möchten Ihre Situation besprechen?

Fordern Sie eine persönliche Beratung an und klären Sie, welche Informationen für Ihren Weg wichtig sind.

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