Vor dem Insolvenzantrag
Außergerichtlicher Vergleich bei Privatinsolvenz
Vor einem Antrag auf Verbraucherinsolvenz ist grundsätzlich ein außergerichtlicher Einigungsversuch vorgesehen. Dafür müssen die Gläubiger, Forderungen, laufenden Einnahmen und notwendigen Ausgaben möglichst vollständig erfasst werden. Auf dieser Grundlage kann ein nachvollziehbarer Vorschlag erstellt und den Gläubigern übermittelt werden. Kommt keine tragfähige Einigung zustande, wird der weitere Weg mit der gesetzlich erforderlichen Bescheinigung und dem Insolvenzantrag geprüft. Eine bestimmte Annahme oder ein bestimmtes Ergebnis kann nicht zugesagt werden; die Erfolgsaussichten hängen von den Umständen Ihres Einzelfalls ab.
Allgemeine Informationen ersetzen keine Prüfung Ihres individuellen Falls. Die passende Einordnung erfolgt erst nach Sichtung Ihrer konkreten Situation.
Beratung anfragenWas ist ein außergerichtlicher Vergleich?
Bei einem außergerichtlichen Vergleich wird den Gläubigern ein Vorschlag gemacht, wie die vorhandenen Mittel verteilt werden können. Das kann eine Einmalzahlung, eine Ratenzahlung oder eine andere nachvollziehbare Regelung sein. Entscheidend ist, dass die Einnahmen, notwendigen Ausgaben und Forderungen realistisch erfasst werden.
Welche Unterlagen sind wichtig?
Für die Einschätzung werden vor allem eine aktuelle Gläubigerübersicht, Forderungsschreiben, Einkommensnachweise und Angaben zu den regelmäßigen Ausgaben benötigt. Je klarer die Unterlagen sind, desto besser lässt sich ein tragfähiger Vorschlag prüfen.
- Aktenzeichen und Kontaktdaten der Gläubiger
- Forderungshöhe und aktueller Stand
- Einkommen, Miete, Unterhalt und notwendige Ausgaben
- bereits laufende Pfändungen oder Vollstreckungsmaßnahmen
Wie wird der Vorschlag bewertet?
Gläubiger vergleichen den Vorschlag mit dem, was sie bei einem Insolvenzverfahren voraussichtlich erhalten könnten. Eine Zustimmung kann nicht versprochen werden. Die Erfolgsaussichten hängen unter anderem von der Zahl der Gläubiger, der verfügbaren Quote und der Finanzierbarkeit des Angebots ab.
Wenn keine Einigung gelingt
Kommt keine ausreichende Zustimmung zustande, wird der weitere Weg geprüft. Dazu können die gesetzlich erforderliche Bescheinigung und die Vorbereitung eines Insolvenzantrags gehören. Ein Vergleich und ein Insolvenzverfahren sind unterschiedliche Wege, die sorgfältig gegeneinander abgewogen werden müssen.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Müssen alle Gläubiger zustimmen?
Welche Zustimmung erforderlich ist, hängt von der konkreten Form der Einigung ab. Für einen vollständigen Vergleich müssen die betroffenen Forderungen und die Annahmebedingungen genau geprüft werden.
Kann ich selbst einen Vergleich anbieten?
Das ist möglich, aber ein unvollständiger Gläubigerbestand oder ein nicht finanzierbares Angebot kann die Lage verschärfen. Eine rechtliche Prüfung hilft, die Folgen vor einer Zusage zu verstehen.
Ist ein Vergleich immer besser als eine Insolvenz?
Nein. Der passende Weg hängt von Ihren Mitteln, den Forderungen, den Fristen und dem Ziel der Entschuldung ab. Eine Einzelfallprüfung ist erforderlich.
Der nächste Schritt
Sie möchten Ihre Situation besprechen?
Fordern Sie eine persönliche Beratung an und klären Sie, welche Informationen für Ihren Weg wichtig sind.