Orientierung
Ablauf der Privatinsolvenz
Der Weg in die Verbraucherinsolvenz beginnt mit einer sorgfältigen Einordnung Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Situation. Danach werden die erforderlichen Angaben und Unterlagen geordnet, ein außergerichtlicher Einigungsversuch vorbereitet und – wenn keine Einigung zustande kommt – die weiteren Antragsschritte besprochen. Nach der gerichtlichen Prüfung gelten die gesetzlichen Mitwirkungs- und Auskunftspflichten. Ob die Voraussetzungen für eine Restschuldbefreiung vorliegen, richtet sich nach dem Gesetz und Ihrem konkreten Verhalten im Verfahren. Diese Übersicht dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung Ihres Einzelfalls.
Allgemeine Informationen ersetzen keine Prüfung Ihres individuellen Falls. Die passende Einordnung erfolgt erst nach Sichtung Ihrer konkreten Situation.
Beratung anfragen1. Die Ausgangslage ordnen
Am Anfang steht eine vollständige Übersicht: Wer fordert Geld, welche Schreiben liegen vor, welche Einnahmen und festen Ausgaben gibt es? Eine klare Gläubigerliste verhindert, dass wichtige Forderungen oder Fristen übersehen werden.
- Gläubiger und Forderungsgrund zusammentragen
- aktuelle Vollstreckungs- und Mahnschreiben sortieren
- Einnahmen, Miete, Unterhalt und notwendige Lebenshaltung festhalten
2. Außergerichtliche Einigung prüfen
Vor dem Insolvenzantrag wird grundsätzlich versucht, eine Einigung mit den Gläubigern zu erreichen. Dafür wird ein nachvollziehbarer Plan aus den tatsächlichen finanziellen Möglichkeiten entwickelt. Ob Gläubiger zustimmen, hängt von den Umständen und dem Angebot ab.
3. Antrag und Verfahren
Wenn keine tragfähige Einigung zustande kommt, werden die erforderlichen Unterlagen für den Antrag geordnet. Nach der gerichtlichen Eröffnung gelten gesetzliche Auskunfts-, Mitwirkungs- und Verhaltenspflichten. Schreiben des Gerichts oder der Insolvenzverwaltung sollten vollständig und fristgerecht beantwortet werden.
- Angaben vollständig und wahrheitsgemäß machen
- Änderungen bei Einkommen, Wohnsitz oder Beschäftigung mitteilen
- keine neuen Verpflichtungen eingehen, die den Haushalt überfordern
4. Restschuldbefreiung vorbereiten
Die Restschuldbefreiung setzt voraus, dass die gesetzlichen Bedingungen eingehalten werden. Bestimmte Forderungen können von ihr ausgenommen sein. Deshalb bleibt die genaue Einordnung Ihrer Forderungen auch nach dem Antrag wichtig.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Muss ich alle Gläubiger kennen?
Sie sollten alle bekannten Gläubiger so vollständig wie möglich erfassen. Unklare oder fehlende Angaben können später zu Rückfragen führen; unbekannte Forderungen werden dadurch nicht automatisch erledigt.
Was passiert, wenn der Vergleich scheitert?
Dann wird geprüft, welche Bescheinigung und welche Unterlagen für den Insolvenzantrag erforderlich sind. Ein gescheiterter Einigungsversuch bedeutet nicht, dass die weiteren Schritte entfallen.
Kann ich während des Verfahrens umziehen?
Ein Umzug ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Änderungen müssen den zuständigen Stellen mitgeteilt werden; vor einem Umzug sollten die praktischen und rechtlichen Folgen für Ihre Erreichbarkeit geklärt werden.
Der nächste Schritt
Sie möchten Ihre Situation besprechen?
Fordern Sie eine persönliche Beratung an und klären Sie, welche Informationen für Ihren Weg wichtig sind.