Ratgeber · Forderungen

Welche Schulden werden von der Restschuldbefreiung erfasst?

Die Restschuldbefreiung wirkt grundsätzlich gegenüber Insolvenzgläubigern. § 302 InsO nennt jedoch Forderungen, die von ihr ausgenommen sein können.

Allgemeine Informationen ersetzen keine Prüfung Ihres individuellen Falls. Rechtsstand: 29.10.2026.

Beratung anfragen

01 · Einordnung

Ausnahmen müssen konkret geklärt werden

Zu den gesetzlich genannten Ausnahmen gehören unter anderem Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung, vorsätzlich pflichtwidrig nicht gezahlter gesetzlicher Unterhalt, bestimmte Steuerstraftaten und Geldstrafen. Die Einordnung hängt von Titel, Begründung und Anmeldung ab.

  • Forderungsgrund und Aktenzeichen sichern
  • gerichtliche Titel und Bescheide vollständig sammeln
  • behauptete Deliktsforderungen nicht selbst rechtlich einordnen
Zwei Menschen prüfen Unterlagen an einem Tisch
Unterlagen nachvollziehbar gemeinsam ordnen.

02 · Einordnung

Mitschuldner und Bürgen bleiben ein eigenes Thema

Die Restschuldbefreiung der betroffenen Person nimmt Gläubigern nicht automatisch ihre Rechte gegen Mitschuldner oder Bürgen. Gemeinsame Verträge müssen deshalb getrennt geprüft werden.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Sind Geldstrafen von der Restschuldbefreiung umfasst?

Geldstrafen gehören zu den in § 302 InsO genannten Ausnahmen. Die konkrete Forderung und ihr Rechtsgrund müssen geprüft werden.

Was passiert mit einem Bürgen?

Die Rechte gegen Mitschuldner und Bürgen bleiben nach § 301 InsO grundsätzlich bestehen. Vertrag und Forderung sind gesondert zu prüfen.

Quellen

Amtliche und öffentliche Hinweise

Die Verweise dienen der redaktionellen Einordnung. Der aktuelle Rechtsstand und Ihr Einzelfall sind maßgeblich.

Der nächste Schritt

Sie möchten Ihre Situation besprechen?

Fordern Sie eine persönliche Beratung an und klären Sie, welche Unterlagen und welcher Weg zu Ihrer Situation passen.

Beratung anfragen
Beratung anfragen