Ratgeber · Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Verbraucherinsolvenz
Die Verbraucherinsolvenz ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren für natürliche Personen. Ob dieser Weg passt, hängt von Ihrer Tätigkeit, Ihren Gläubigern und Ihren vollständigen Angaben ab.
Allgemeine Informationen ersetzen keine Prüfung Ihres individuellen Falls. Rechtsstand: 29.10.2026.
Beratung anfragen01 · Einordnung
Für wen die Verbraucherinsolvenz grundsätzlich gedacht ist
§ 304 InsO knüpft das Verfahren an die persönliche Situation an. Bei aktuell selbstständigen Personen kann regelmäßig ein anderes Verfahren einschlägig sein; ehemals Selbstständige werden nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen wie Verbraucher behandelt.
- aktuelle oder frühere Selbstständigkeit offenlegen
- Gläubiger und Forderungen vollständig erfassen
- Forderungen aus Arbeitsverhältnissen gesondert prüfen
- keine Angaben durch Schätzungen oder Auslassungen ersetzen

02 · Einordnung
Die Einordnung ist keine automatische Zusage
Die Zahl der Gläubiger, die Art der Forderungen und der Zeitpunkt einer Tätigkeit können die Zuständigkeit verändern. Eine erste Orientierung ersetzt deshalb keine Prüfung der Unterlagen und des aktuellen Rechtsstands.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Kann ich als ehemals Selbstständige Person Verbraucherinsolvenz beantragen?
Das kann unter den Voraussetzungen des § 304 InsO möglich sein. Entscheidend sind unter anderem die Zahl der Gläubiger und Forderungen aus Arbeitsverhältnissen.
Gibt es eine Mindestschuldensumme?
Eine pauschale Mindestschuldensumme ist keine verlässliche Entscheidungsregel. Maßgeblich sind Zahlungsunfähigkeit, die Verfahrensvoraussetzungen und die vollständige Prüfung Ihrer Lage.
Quellen
Amtliche und öffentliche Hinweise
Die Verweise dienen der redaktionellen Einordnung. Der aktuelle Rechtsstand und Ihr Einzelfall sind maßgeblich.
Der nächste Schritt
Sie möchten Ihre Situation besprechen?
Fordern Sie eine persönliche Beratung an und klären Sie, welche Unterlagen und welcher Weg zu Ihrer Situation passen.