Ratgeber · Kosten

Verfahrenskosten bei Privatinsolvenz: Was eine Stundung bedeutet

Fehlendes Geld für Gericht und Treuhand bedeutet nicht automatisch, dass ein Verfahren unmöglich ist. Die Kostenfrage wird aber mit einem eigenen Antrag und den aktuellen Einkommens- und Vermögensangaben geprüft.

Allgemeine Informationen ersetzen keine Prüfung Ihres individuellen Falls. Rechtsstand: 27.10.2026.

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Verfahrenskosten und Beratungshonorar getrennt betrachten

Zu einem Insolvenzverfahren gehören insbesondere Gerichtskosten sowie die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwaltung oder Treuhand. Ein zusätzlich beauftragtes anwaltliches Mandat ist davon getrennt zu betrachten.

Eine veröffentlichte Beratungspauschale sagt deshalb nichts darüber aus, welche gerichtlichen oder verfahrensbezogenen Kosten im Einzelfall entstehen.

Was die Kostenstundung nach § 4a InsO leistet

Eine natürliche Person, die Restschuldbefreiung beantragt, kann eine Stundung der Kosten des Insolvenzverfahrens beantragen, wenn das eigene Vermögen voraussichtlich nicht ausreicht. Die Entscheidung trifft das zuständige Gericht.

Die Stundung verschiebt die Durchsetzung der erfassten Kosten. Sie erlässt die Kosten nicht automatisch und ersetzt keine vollständigen Angaben zu Einkommen, Vermögen und früheren Verfahren.

Welche Unterlagen regelmäßig wichtig sind

Für den Antrag müssen die wirtschaftlichen Verhältnisse nachvollziehbar sein. Unvollständige oder veraltete Angaben können die Prüfung verzögern.

  • aktuelle Einkommensnachweise und Leistungsbescheide
  • Kontoauszüge und Übersicht über laufende Ausgaben
  • Angaben zu Konten, Fahrzeugen, Versicherungen und sonstigem Vermögen
  • Unterlagen zu früheren Insolvenz- oder Stundungsentscheidungen
  • aktuelles amtliches Formular und Hinweise des zuständigen Insolvenzgerichts

Nach der Restschuldbefreiung

Nach der Erteilung kann das Gericht die Rückzahlung der gestundeten Beträge prüfen und Raten festsetzen, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse dies zulassen. Wesentliche Änderungen müssen dem Gericht mitgeteilt werden.

Planen Sie deshalb die Kostenfrage nicht nur bis zur Verfahrenseröffnung. Lassen Sie sich erklären, welche Entscheidung das Gericht getroffen hat und welche Mitteilungspflichten daraus folgen.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Werden die Kosten der Privatinsolvenz durch die Stundung erlassen?

Nein. Die Stundung verschiebt die Durchsetzung der erfassten Verfahrenskosten. Ob später Raten zu zahlen sind, hängt von der gerichtlichen Entscheidung und Ihrer wirtschaftlichen Lage ab.

Muss ich die Stundung zusammen mit dem Insolvenzantrag beantragen?

Der Antrag sollte mit den vorgesehenen Insolvenzunterlagen und den aktuellen wirtschaftlichen Angaben geprüft und eingereicht werden. Maßgeblich sind das aktuelle Formular und die Hinweise des zuständigen Gerichts.

Ist mein Anwalt automatisch kostenlos?

Gerichtliche Kostenstundung und ein anwaltliches Honorar sind unterschiedliche Fragen. Eine mögliche Beiordnung und die Voraussetzungen dafür müssen gesondert geprüft werden.

Quellen

Amtliche und öffentliche Hinweise

Die Verweise dienen der redaktionellen Einordnung. Der aktuelle Rechtsstand und Ihr Einzelfall sind maßgeblich.

Der nächste Schritt

Sie möchten Ihre Situation besprechen?

Fordern Sie eine persönliche Beratung an und klären Sie, welche Unterlagen und welcher Weg zu Ihrer Situation passen.

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