Ratgeber · Pfändung

Pfändungsfreigrenze 2026: Tabelle und Einordnung

Die Pfändungsfreigrenzen werden gesetzlich angepasst. Die amtliche Bekanntmachung 2026 enthält Tabellen für verschiedene Einkommen und Unterhaltspflichten.

Allgemeine Informationen ersetzen keine Prüfung Ihres individuellen Falls. Rechtsstand: 29.10.2026.

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01 · Einordnung

Neue Werte ab 1. Juli 2026

Die amtliche Bekanntmachung erhöht den monatlichen Grundbetrag auf 1.587,40 Euro. Für Unterhaltspflichten gelten zusätzliche Erhöhungsbeträge; die Tabelle enthält die konkrete Berechnung nach Einkommen und Personen.

  • Zeitraum der Auszahlung beachten
  • Unterhaltspflichten mit Nachweisen belegen
  • amtliche Tabelle statt pauschaler Rechner verwenden
Zwei Menschen prüfen Unterlagen an einem Tisch
Unterlagen nachvollziehbar gemeinsam ordnen.

02 · Einordnung

Eine Freigrenze ist keine individuelle Abrechnung

Lohnabrechnung, P-Konto, Sonderzahlungen und gerichtliche Entscheidungen können unterschiedliche Fragen auslösen. Die konkrete Pfändung muss anhand der aktuellen Tabelle und Unterlagen geprüft werden.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?

Die Bekanntmachung nennt ab 1. Juli 2026 einen monatlichen Grundbetrag von 1.587,40 Euro. Die konkrete Tabelle berücksichtigt weitere Faktoren.

Werden Kinder automatisch berücksichtigt?

Unterhaltspflichten können den unpfändbaren Betrag erhöhen. Dafür können Nachweise gegenüber der zuständigen Stelle erforderlich sein.

Quellen

Amtliche und öffentliche Hinweise

Die Verweise dienen der redaktionellen Einordnung. Der aktuelle Rechtsstand und Ihr Einzelfall sind maßgeblich.

Der nächste Schritt

Sie möchten Ihre Situation besprechen?

Fordern Sie eine persönliche Beratung an und klären Sie, welche Unterlagen und welcher Weg zu Ihrer Situation passen.

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