Ratgeber · Pfändung
Pfändungsfreigrenze 2026: Tabelle und Einordnung
Die Pfändungsfreigrenzen werden gesetzlich angepasst. Die amtliche Bekanntmachung 2026 enthält Tabellen für verschiedene Einkommen und Unterhaltspflichten.
Allgemeine Informationen ersetzen keine Prüfung Ihres individuellen Falls. Rechtsstand: 29.10.2026.
Beratung anfragen01 · Einordnung
Neue Werte ab 1. Juli 2026
Die amtliche Bekanntmachung erhöht den monatlichen Grundbetrag auf 1.587,40 Euro. Für Unterhaltspflichten gelten zusätzliche Erhöhungsbeträge; die Tabelle enthält die konkrete Berechnung nach Einkommen und Personen.
- Zeitraum der Auszahlung beachten
- Unterhaltspflichten mit Nachweisen belegen
- amtliche Tabelle statt pauschaler Rechner verwenden

02 · Einordnung
Eine Freigrenze ist keine individuelle Abrechnung
Lohnabrechnung, P-Konto, Sonderzahlungen und gerichtliche Entscheidungen können unterschiedliche Fragen auslösen. Die konkrete Pfändung muss anhand der aktuellen Tabelle und Unterlagen geprüft werden.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?
Die Bekanntmachung nennt ab 1. Juli 2026 einen monatlichen Grundbetrag von 1.587,40 Euro. Die konkrete Tabelle berücksichtigt weitere Faktoren.
Werden Kinder automatisch berücksichtigt?
Unterhaltspflichten können den unpfändbaren Betrag erhöhen. Dafür können Nachweise gegenüber der zuständigen Stelle erforderlich sein.
Quellen
Amtliche und öffentliche Hinweise
Die Verweise dienen der redaktionellen Einordnung. Der aktuelle Rechtsstand und Ihr Einzelfall sind maßgeblich.
Der nächste Schritt
Sie möchten Ihre Situation besprechen?
Fordern Sie eine persönliche Beratung an und klären Sie, welche Unterlagen und welcher Weg zu Ihrer Situation passen.