Ratgeber · Kontopfändung

P-Konto bei Privatinsolvenz: Was Sie jetzt prüfen sollten

Ein P-Konto kann den Zugriff auf geschütztes Kontoguthaben sichern. Entscheidend ist, schnell zu handeln und Freibetrag, Unterhaltspflichten und Nachweise getrennt zu prüfen.

Allgemeine Informationen ersetzen keine Prüfung Ihres individuellen Falls. Rechtsstand: 27.10.2026.

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Bei Kontopfändung zuerst den Kontozugriff sichern

Wenn eine Pfändung angekündigt ist oder bereits eingeht, sollten Sie Ihre Bank unverzüglich nach der Umwandlung des Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto fragen. Die Umwandlung und die Freigabe zusätzlicher Beträge sind unterschiedliche Schritte.

Auch im Verbraucherinsolvenzverfahren bleibt der Kontoschutz ein eigenes praktisches Thema. Warten Sie mit einer dringenden Kontofrage nicht auf einen späteren Beratungstermin.

  • Bank und Datum der Pfändungsnachricht notieren
  • prüfen, ob bereits ein P-Konto besteht
  • Unterhaltspflichten und besondere Zahlungseingänge belegen
  • Fristen und Schreiben von Bank, Gericht oder Vollstreckungsstelle sammeln

Was der Freibetrag bedeutet

Der Basisschutz und mögliche Erhöhungen richten sich nach den gesetzlichen Regeln und den anerkannten Nachweisen. Kindergeld, Unterhaltspflichten und bestimmte Sozialleistungen können die Berechnung beeinflussen; eine pauschale Zahl ersetzt deshalb keine Prüfung.

Die amtliche Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 enthält ab 1. Juli 2026 aktualisierte Tabellen nach § 850c ZPO. Diese Tabellen betreffen die gesetzliche Pfändungsberechnung und sind nicht als persönlicher P-Konto-Rechner zu verstehen.

Welche Nachweise häufig gebraucht werden

Für einen erhöhten Schutz verlangt die Bank oder die zuständige Stelle regelmäßig nachvollziehbare Nachweise. Welche Bescheinigung genügt, hängt vom Zahlungseingang und der persönlichen Situation ab.

  • Geburtsurkunden oder Nachweise zu unterhaltsberechtigten Kindern
  • Unterhaltsentscheidung oder andere geeignete Nachweise
  • Bescheide zu Sozialleistungen
  • Nachweise über Kindergeld oder vergleichbare geschützte Leistungen
  • Kontoauszüge, aus denen Zahlungseingänge und Zeiträume hervorgehen

Typische Fehler vermeiden

Ein P-Konto schützt nicht jedes Guthaben unbegrenzt und macht eine Pfändung nicht ungeschehen. Überweisen Sie geschützte Beträge nicht unüberlegt auf ein Gemeinschaftskonto und bewahren Sie Nachweise für jede Sonderzahlung auf.

Bei mehreren Pfändungen, einem Gemeinschaftskonto, unklaren Zahlungseingängen oder einer laufenden Insolvenz sollte die konkrete Kontosituation gesondert eingeordnet werden.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Brauche ich ein P-Konto auch ohne aktuelle Kontopfändung?

Das hängt von Ihrer Situation und dem Zeitpunkt eines möglichen Insolvenzverfahrens ab. Eine vorsorgliche Umwandlung ist keine pauschale Empfehlung; lassen Sie Kontopfändung, Zahlungseingänge und den geplanten nächsten Schritt zusammen prüfen.

Ist der P-Konto-Freibetrag für alle gleich?

Nein. Der Basisschutz, Unterhaltspflichten, bestimmte Leistungen und gerichtliche oder behördliche Nachweise können die geschützte Summe beeinflussen. Eine individuelle Berechnung ist erforderlich.

Kann ich trotz P-Konto über mein Geld verfügen?

Über geschütztes Guthaben kann grundsätzlich verfügt werden. Ob ein konkreter Eingang geschützt ist und ob der Freibetrag ausreicht, hängt von Zahlung, Zeitraum und Nachweisen ab.

Quellen

Amtliche und öffentliche Hinweise

Die Verweise dienen der redaktionellen Einordnung. Der aktuelle Rechtsstand und Ihr Einzelfall sind maßgeblich.

Der nächste Schritt

Sie möchten Ihre Situation besprechen?

Fordern Sie eine persönliche Beratung an und klären Sie, welche Unterlagen und welcher Weg zu Ihrer Situation passen.

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