Ratgeber · Kosten
Kostenstundung im Insolvenzverfahren
Wer die Kosten eines Insolvenzverfahrens nicht sofort aufbringen kann, kann unter gesetzlichen Voraussetzungen eine Stundung beantragen. Das Gericht prüft die persönlichen und wirtschaftlichen Bedingungen.
Allgemeine Informationen ersetzen keine Prüfung Ihres individuellen Falls. Rechtsstand: 29.10.2026.
Beratung anfragen01 · Einordnung
Stundung setzt einen Antrag und Voraussetzungen voraus
§ 4a InsO ermöglicht natürlichen Personen, die Restschuldbefreiung beantragen, unter bestimmten Bedingungen eine Stundung der Verfahrenskosten. Die Erklärung muss mit den übrigen Unterlagen zusammenpassen.
- Vermögen und Einkommen vollständig angeben
- aktuellen Antrag und gerichtliche Hinweise verwenden
- Stundung nicht mit kostenloser Beratung verwechseln
- Zahlungsaufforderungen und Beschlüsse aufbewahren

02 · Einordnung
Spätere Zahlungen bleiben möglich
Eine Stundung verschiebt die Zahlung und ist kein automatischer Erlass. Das Gericht kann die wirtschaftliche Lage später erneut prüfen.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Ist eine gestundete Insolvenz kostenlos?
Nein. Die Stundung verschiebt die Zahlung unter gesetzlichen Voraussetzungen; sie ist kein allgemeiner Erlass sämtlicher Kosten.
Kann auch ein Rechtsanwalt beigeordnet werden?
§ 4a InsO enthält dafür Voraussetzungen. Ob eine Beiordnung möglich ist, muss das Gericht anhand des Antrags und der persönlichen Lage entscheiden.
Quellen
Amtliche und öffentliche Hinweise
Die Verweise dienen der redaktionellen Einordnung. Der aktuelle Rechtsstand und Ihr Einzelfall sind maßgeblich.
Der nächste Schritt
Sie möchten Ihre Situation besprechen?
Fordern Sie eine persönliche Beratung an und klären Sie, welche Unterlagen und welcher Weg zu Ihrer Situation passen.