Ratgeber · Kosten

Kostenstundung im Insolvenzverfahren

Wer die Kosten eines Insolvenzverfahrens nicht sofort aufbringen kann, kann unter gesetzlichen Voraussetzungen eine Stundung beantragen. Das Gericht prüft die persönlichen und wirtschaftlichen Bedingungen.

Allgemeine Informationen ersetzen keine Prüfung Ihres individuellen Falls. Rechtsstand: 29.10.2026.

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01 · Einordnung

Stundung setzt einen Antrag und Voraussetzungen voraus

§ 4a InsO ermöglicht natürlichen Personen, die Restschuldbefreiung beantragen, unter bestimmten Bedingungen eine Stundung der Verfahrenskosten. Die Erklärung muss mit den übrigen Unterlagen zusammenpassen.

  • Vermögen und Einkommen vollständig angeben
  • aktuellen Antrag und gerichtliche Hinweise verwenden
  • Stundung nicht mit kostenloser Beratung verwechseln
  • Zahlungsaufforderungen und Beschlüsse aufbewahren
Zwei Menschen prüfen Unterlagen an einem Tisch
Unterlagen nachvollziehbar gemeinsam ordnen.

02 · Einordnung

Spätere Zahlungen bleiben möglich

Eine Stundung verschiebt die Zahlung und ist kein automatischer Erlass. Das Gericht kann die wirtschaftliche Lage später erneut prüfen.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Ist eine gestundete Insolvenz kostenlos?

Nein. Die Stundung verschiebt die Zahlung unter gesetzlichen Voraussetzungen; sie ist kein allgemeiner Erlass sämtlicher Kosten.

Kann auch ein Rechtsanwalt beigeordnet werden?

§ 4a InsO enthält dafür Voraussetzungen. Ob eine Beiordnung möglich ist, muss das Gericht anhand des Antrags und der persönlichen Lage entscheiden.

Quellen

Amtliche und öffentliche Hinweise

Die Verweise dienen der redaktionellen Einordnung. Der aktuelle Rechtsstand und Ihr Einzelfall sind maßgeblich.

Der nächste Schritt

Sie möchten Ihre Situation besprechen?

Fordern Sie eine persönliche Beratung an und klären Sie, welche Unterlagen und welcher Weg zu Ihrer Situation passen.

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