Ratgeber · Selbstständigkeit

Ehemals selbstständig: Wann Privatinsolvenz geprüft werden kann

Nach einer beendeten Selbstständigkeit ist die Verfahrensart keine freie Wahl. Entscheidend sind die Tätigkeit zum Antrag, die Zahl der Gläubiger und mögliche Forderungen aus Arbeitsverhältnissen.

Allgemeine Informationen ersetzen keine Prüfung Ihres individuellen Falls. Rechtsstand: 27.10.2026.

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Aktuell selbstständig oder bereits beendet?

Wer bei Antragstellung selbstständig wirtschaftlich tätig ist, wird grundsätzlich im Regelinsolvenzverfahren eingeordnet. Bei einer beendeten Tätigkeit kann ein Verbraucherinsolvenzverfahren in Betracht kommen, wenn die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Der Zeitpunkt der Beendigung, offene Geschäftsvorgänge und die tatsächliche Tätigkeit sollten deshalb mit Unterlagen belegt werden. Eine kurze Selbsteinschätzung reicht nicht aus.

Die Grenze von weniger als 20 Gläubigern

§ 304 InsO nennt überschaubare Vermögensverhältnisse grundsätzlich bei weniger als 20 Gläubigern zum Zeitpunkt des Eröffnungsantrags. Es zählt die Zahl der Gläubiger, nicht nur die Zahl einzelner Rechnungen.

Zusätzlich dürfen keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen. Dazu können je nach Entstehungsgrund auch Forderungen von Finanzämtern, Sozialversicherungsträgern oder ehemaligen Beschäftigten gehören.

Welche Unterlagen für die Einordnung helfen

Ordnen Sie die private und geschäftliche Seite gemeinsam, aber getrennt erkennbar. So wird sichtbar, welche Forderung aus welchem Vertrag und welchem Zeitraum stammt.

  • Gewerbean- und -abmeldung oder Nachweis der freiberuflichen Tätigkeit
  • Steuerbescheide, Umsatzsteuer- und Sozialversicherungsunterlagen
  • Lohn- und Beschäftigungsunterlagen früherer Mitarbeitender
  • Geschäftskonten, Darlehen, Leasing, offene Rechnungen und Bürgschaften
  • private Gläubigerliste und aktuelle Vollstreckungsschreiben

Was Sie vor dem Antrag nicht vorschnell tun sollten

Übertragen Sie kein Vermögen, schließen Sie keine neuen Verpflichtungen ab und stellen Sie Zahlungen nicht ohne Einordnung ein, nur um eine bestimmte Verfahrensart zu erreichen. Die Folgen hängen von den Umständen und dem Zeitpunkt ab.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Kann ich als ehemals Selbstständiger Privatinsolvenz beantragen?

Das kann möglich sein, wenn die Selbstständigkeit beendet ist, die Vermögensverhältnisse überschaubar sind und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen. Die Einordnung muss anhand der Unterlagen geprüft werden.

Zählen Steuerschulden als Forderungen aus Arbeitsverhältnissen?

Das hängt vom Entstehungsgrund ab. Steuer- und Sozialversicherungsforderungen, die durch Beschäftigung veranlasst sind, können relevant sein. Die konkrete Forderung sollte anhand des Bescheids eingeordnet werden.

Kann ich während der Regelinsolvenz weiterarbeiten?

Eine Tätigkeit und ihre Fortführung können möglich sein, unterliegen aber eigenen Pflichten und einer individuellen Prüfung. Die Seite ersetzt keine Beratung zur konkreten betrieblichen Situation.

Quellen

Amtliche und öffentliche Hinweise

Die Verweise dienen der redaktionellen Einordnung. Der aktuelle Rechtsstand und Ihr Einzelfall sind maßgeblich.

Der nächste Schritt

Sie möchten Ihre Situation besprechen?

Fordern Sie eine persönliche Beratung an und klären Sie, welche Unterlagen und welcher Weg zu Ihrer Situation passen.

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