Ratgeber · Schuldenbereinigung

Außergerichtlicher Einigungsversuch vor der Privatinsolvenz

Vor dem Antrag auf Verbraucherinsolvenz wird grundsätzlich geprüft, ob eine Einigung mit den Gläubigern möglich ist. Der Vorschlag muss die tatsächlichen Mittel und alle bekannten Forderungen abbilden.

Allgemeine Informationen ersetzen keine Prüfung Ihres individuellen Falls. Rechtsstand: 29.10.2026.

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01 · Einordnung

Ein Plan braucht eine vollständige Grundlage

Für einen tragfähigen Versuch werden Gläubiger, Forderungen, Einkommen, notwendige Ausgaben und verfügbare Mittel zusammengeführt. Unvollständige Listen können zu falschen Quoten und Rückfragen führen.

  • alle Gläubiger und Aktenzeichen erfassen
  • Einkommen und laufende Ausgaben belegen
  • Vorschlag nachvollziehbar und realistisch berechnen
  • Zustimmungen und Ablehnungen dokumentieren
Zwei Menschen prüfen Unterlagen an einem Tisch
Unterlagen nachvollziehbar gemeinsam ordnen.

02 · Einordnung

Bescheinigung und Frist beachten

Für den Verbraucherinsolvenzantrag ist eine Bescheinigung über das Scheitern des Versuchs erforderlich. § 305 InsO und die amtlichen Formulare geben den Rahmen vor; die aktuelle Einreichungsfrist muss geprüft werden.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Muss jeder Gläubiger zustimmen?

Für einen freiwilligen Vergleich braucht es die erforderlichen Zustimmungen. Wenn der Versuch scheitert, kann der weitere gerichtliche Weg geprüft werden.

Wie lange darf der Einigungsversuch zurückliegen?

Die gesetzlichen Voraussetzungen und die Aktualität der Bescheinigung müssen anhand von § 305 InsO und den aktuellen Formularhinweisen geprüft werden.

Quellen

Amtliche und öffentliche Hinweise

Die Verweise dienen der redaktionellen Einordnung. Der aktuelle Rechtsstand und Ihr Einzelfall sind maßgeblich.

Der nächste Schritt

Sie möchten Ihre Situation besprechen?

Fordern Sie eine persönliche Beratung an und klären Sie, welche Unterlagen und welcher Weg zu Ihrer Situation passen.

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